Die Feuerwehr wird in Einsatzsituationen häufig mit Atemgiften konfrontiert. Atemgifte lassen sich grob in drei verschiedene Kategorien unterteilen: Sauerstoff verdrängende, ätzende und toxische Atemgifte. Zusätzlich treten besonders bei Brandeinsätzen auch thermische Beeinträchtigungen und Sichtbehinderungen auf. Zum Schutz vor solchen Atemgiften stehen den Feuerwehrangehörigen unterschiedliche Atemschutzgeräte zur Verfügung. Hierbei wird zwischen den so genannten umluftabhängigen und den umluftunabhängigen Atemschutzgeräten unterschieden. Bedingt durch ihr Funktionsprinzip unterscheiden sich diese Formen des Atemschutzes erheblich, was sich besonders in ihrem Einsatzspektrum widerspiegelt.
Bei umluftunabhängigen Atemschutzgeräten ist der Feuerwehrangehörige vollständig isoliert von der Umwelt. Der zum Atmen benötigte Sauerstoff wird entweder über eine lange Schlauchleitung von außerhalb zugeführt, in einer Druckluftflasche mitgeführt oder durch chemische Reaktionen erzeugt. Das Zuführen des Sauerstoffs über eine lange Schlauchleitung ist für die Anwendungen im Bereich der Feuerwehr nicht praktikabel. Daher werden ausschließlich die beiden zuletzt genannten Verfahren eingesetzt. Insbesondere das Mitführen des Sauerstoffs in einer Druckluftflasche ist zum Standardverfahren geworden. Man spricht hier von einem so genannten Pressluftatmer (PA).
Entgegen weitläufiger Meinung befindet sich in der Druckluftflasche des Pressluftatmers kein reiner Sauerstoff sondern lediglich komprimierte Umgebungsluft. Diese Luftflaschen werden entweder aus Stahl oder Kohlefasern gefertigt und haben in der Regel ein unkomprimiertes Volumen von sechs Litern. In diese Flaschen wird die Umgebungsluft mit einem Druck von 300 bar gepresst, sodass in den Flaschen insgesamt ein Luftvolumen von rund 1 600 Litern Atemluft vorhanden ist. Dieser Luftvorrat ist ausreichend, um etwa 30 Minuten in einer hochgiftigen und/oder sauerstoffarmen Umgebung arbeiten zu können. Bei starker körperlicher Belastung kann diese Einsatzdauer jedoch deutlich kürzer sein.
Da die Anforderungen an die körperliche Belastbarkeit von Atemschutzgeräteträgern hoch sind, werden ausgebildete Atemschutzgeräteträger in regelmäßigen Abständen arbeitsmedizinisch untersucht.
Seltener werden bei Feuerwehren umluftabhängige Atemschutzgeräte eingesetzt. Hierbei handelt es sich in aller Regel um einfache Atemluftfilter. Diese schützen durch eine geschickte Kombination verschiedener Spezialfilter vor Aerosolen und Atemgiften. Jedoch können solche Filter nicht vor allen möglichen gefährlichen Stoffen in der Atemluft schützen. Weiterhin wird der Atemluft kein zusätzlicher Sauerstoff beigefügt. Der einzuatmende Sauerstoff muss also bereits in der Umgebungsluft vorhanden sein, um Atemluftfilter einsetzen zu können. Unter Standardbedingungen befindet sich Sauerstoff in der Umgebungsluft mit einem Volumenprozentanteil von 21 %. In Einsatzsituationen der Feuerwehr kann der Sauerstoffgehalt jedoch bedeutend geringer sein. Um Filtergeräte sicher einsetzen zu können, müssen daher mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff in der Umgebungsluft vorhanden sein. Für einige spezielle Filtertypen ist sogar ein noch höherer Sauerstoffgehalt erforderlich.
Aufgrund dieser Einschränkungen im Einsatzspektrum werden Atemluftfilter im Feuerwehrdienst nur selten verwendet. Häufige Einsatzszenarien sind beispielsweise Wald- und Vegetationsbrände. Stattdessen werden bei den meisten Schadfeuern die bereits vorgestellten Pressluftatmer genutzt. Weiterhin lässt die Schutzwirkung der Filter mit der Zeit nach, wodurch diese nur eine begrenzte Lagerdauer und Verwendbarkeit haben.
Die Atemschutzmaske (offiziell als Atemanschluss bezeichnet) ist ein Teil des Atemschutzgeräts. Bei der Feuerwehr werden nahezu ausschließlich Vollmasken aus Gummi oder Silikon verwendet. An diese Atemschutzmasken kann entweder ein Pressluftatmer angeschlossen werden oder ein umluftabhängiger Atemluftfilter.
Die Maske besteht aus mehreren Bauteilen wovon insbesonders die Innenmaske hervorzuheben ist. Diese kleinere Maske innerhalb der Maske dient zur Minimierung des Totraums (Luftvolumen, welches beim Ausatmen nicht mit Frischluft getauscht wird). Weiterhin sind an der Innenmaske Steuerdüsen angebracht, welche die eingeatmete Luft an der Sichtscheibe entlang strömen lässt. Hierdurch beschlägt das Sichtfenster nicht.
Für Brillenträger besteht die Möglichkeit in eine Atemschutzmaske eine Brille zu integrieren. Eine normale Brille kann in Zusammenhang mit der Maske nicht getragen werden, da dann die Atemschutzmaske nicht mehr dicht schließen würde. Ebenfalls zu Undichtigkeiten führen Backen- und Kinnbärte bei männlichen Atemschutzgeräteträgern. Aus diesem Grund müssen diese im Bereich des Kinns und der Wangen rasiert sein.
Ein Atemschutzeinsatz birgt für die Atemschutzgeräteträger immer besondere Risiken. Probleme mit dem Atemschutzgerät, Phänomene der schnellen Brandausbreitung oder der Verlust der Orientierung sind nur einige möglichen Gefährdungsquellen im Atemschutzeinsatz. Trotz sehr guter Ausbildung und moderner Gerätetechnik kommt es dennoch weltweit regelmäßig zu Unfällen mit teils tödlichem Ausgang - auch in Deutschland.
Zur Steigerung der Sicherheit im Atemschutzeinsatz ist neben diversen Einsatzgrundsätzen (bspw. stets in Zweier-Gruppen vorgehen) seit vielen Jahren die Durchführung einer Atemschutzüberwachung obligatorisch. Mit der Atemschutzüberwachung haben die Einheitsführer die Möglichkeit über ein standardisiertes Verfahren dem Atemschutzeinsatz zu planen und zu befehligen. Auch können hierdurch gefährliche Situationen ggf. frühzeitig erkannt werden.
Die Aufgabe und Verantwortung eine Atemschutzüberwachung durchzuführen obliegt immer dem jeweiligen Einheitsführer. Hierfür kann er sich von anderen Feuerwehrangehörigen unterstützen lassen, bspw. um Schreibtätigkeiten durchzuführen. Die eigentliche Verantwortung bleibt aber beim Einheitsführer. Im Rahmen der Atemschutzüberwachung werden auf einem Formblatt die Namen der Truppangehörigen, die Startzeit und Flaschendrücke zu Beginn des Einsatzes protokolliert. In regelmäßigen Abständen werden die zu verbleibenden Flaschendrücke abgefragt. Außerdem übermittelt der Atemschutztrupp während des Einsatzes regelmäßig seinen Standort über Funk. Bei komplexeren Szenarien werden die ungefähren Aufenthaltsorte und die bereits begangenen Gebäudebereiche auf einer (selbsterstellten) Karte vermerkt.
Um über diese Daten stets den Überblick zu behalten, stehen zur Atemschutzüberwachung auf dem Tanklöschfahrzeug 16/25 und dem Löschgruppenfahrzeug 10 jeweils eine Überwachungstafel zur Verfügung. Diese Tafeln dienen als Schreibunterlage für das Formblatt und haben außerdem Stoppuhren zur zeitlichen Überwachung des Einsatzes eingebaut.
Die Atemschutzüberwachung ist elementarer Bestandteil eines jeden Atemschutzeinsatzes und wird selbstverständlich auch während Ausbildungen und Übungen durchgeführt. Die ausgefüllten Formblätter werden anschließend archiviert.