Brandmeldeanlagen

Aus dem modernen vorbeugenden Brandschutz sind Brandmeldeanlagen (kurz: BMA) nicht mehr wegzudenken. In vielen Gebäuden sind solche Anlagen mittlerweile verbaut. Hierbei handelt es sich vor allem um öffentliche Einrichtungen oder um größere Gebäude von Industriebetrieben oder ähnlichem. Als Brandfrüherkennungssysteme wird der Einbau von Brandmeldeanlagen bereits in der Bauphase häufig von der Bauaufsicht gefordert. Sollte die Errichtung einer solchen Anlage nicht seitens der Bauaufsicht gefordert werden, so locken zumindest die Gebäudeversicherer mit teils erheblichen Preisnachlässen, wenn eine Brandmeldeanlage im Gebäude verbaut ist.
Für die Errichtung von Brandmeldeanlagen gelten neben den zugrunde liegenden Normen ebenfalls technische Anschlussbestimmungen (kurz: TAB). Diese Anschlussbestimmungen vereinheitlichen den Betrieb von Brandmeldeanlagen innerhalb eines Landkreises. Die jeweils aktuelle Fassung der technischen Anschlussbestimmungen kann auf der Internetseite der Bauaufsicht des Landkreises Northeim heruntergeladen werden.

Die grundlegende Funktion einer Brandmeldeanlage lässt sich leicht erklären. Im gesamten Gebäude werden unterschiedliche Sensoren zur Erfassung von Brandereignissen angebracht. In der Regel handelt es sich hierbei um speziell vernetzte, optische Rauchmelder. Diese Rauchmelder sind in ihrer Funktionsweise den Rauchmeldern für das Eigenheim sehr ähnlich. Andere Sensorsysteme überwachen die Raumtemperatur oder detektieren dunklen Brandrauch über eine Lichtschranke in sehr großen Hallen. Einige moderne Systeme entnehmen der Raumluft kontinuierlich Luftproben. Über automatisierte chemische Analysen lassen sich im Brandfall dann typische Brandgase in dieser Luftprobe messen.
Zusätzlich zu den automatischen Sensoren werden ebenfalls manuelle Alarmeinrichtungen im Gebäude angebracht. Über so genannte Druckknopfmelder kann im Notfall der Feueralarm manuell ausgelöst werden.

Sobald einer dieser Sensoren oder Druckknopfmelder ausgelöst wird, werden durch die zentrale Steuerung der Brandmeldeanlage unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet. Hierzu gehört das Auslösen eines akustischen Feueralarms im Gebäude. Teilweise wird dieser Alarm mit einer Ansage kombiniert, welche zum ruhigen Verlassen des Gebäudes auffordert. Außerdem wird in der Regel durch die Brandmeldezentrale direkt eine Information an die Leitstelle der Feuerwehr übermittelt. Diese alarmiert dann direkt die Feuerwehr.
In großen Gebäuden wird im Alarmfall ebenfalls die Haustechnik durch die Brandmeldeanlage gesteuert. Hierzu zählt beispielsweise das Anschalten des Lichts. Ebenfalls werden Fahrstühle in ein sicheres Stockwerk gefahren und dort deaktiviert, sodass niemand einen Aufzug nutzen kann. Zur Sicherung von Fluchtwegen können ebenfalls automatisierte Rauch- und Wärmeabzüge aktiviert werden.

Ein großes Problemfeld beim Betrieb von Brandmeldeanlagen ist der Umgang mit Falschalarmen, umgangssprachlich auch häufig als Fehlalarm bezeichnet. Durch Falschalarme kommt es regelmäßig zu unnötigen Alarmierungen der Feuerwehr. Im Jahr 2015 handelte es sich bei rund 35 % aller (!) Einsätze um solche Falschalarme durch Brandmeldeanlagen. Die Ursachen von Falschalarmen lassen sich vereinfachend in drei Gruppen unterteilen. Bei einem böswilligen Alarm wurde mutwillig ein Falschalarm ausgelöst. Dies kann beispielsweise über Druckknopfmelder erfolgen. Wurde die automatisierte Sensorik der Brandmeldeanlage durch Umwelteinflüsse getäuscht, spricht man von einem Täuschungsalarm. Diese Umwelteinflüsse sind in ihrer physikalischen oder chemischen Wirkung zu denen eines realen Brandereignisses. Hierzu zählen zum Beispiel Zigarettenrauch, Küchendämpfe oder Staubaufwirbelungen. Um einen technischen Alarm handelt es sich bei Fehlfunktionen von einzelnen Sensoren oder die Störung der Alarmübertragung durch elektromagnetische Einflüsse. Im Rahmen des Projekts "Brandschadenstatistik" der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) wurde ermittelt, dass rund 66 % aller Alarmierungen durch Brandmeldeanlagen solche Falschalarme sind.

Komponenten einer Brandmeldeanlage

Zur Verdeutlichung der Funktionsweise einer Brandmeldeanlage soll im folgenden auf einige ausgewählte Komponenten einer BMA eingegangen werden. Die automatisierte Sensorik soll hierbei zunächst ausgeklammert werden. Für eine kurze Funktionsbeschreibung von optischen Rauchmeldern wird auf den entsprechenden Sicherheitstipp verwiesen. Die Funktionsweise von Heimrauchmeldern und Rauchmeldern in einer Brandmeldeanlage ist ähnlich.

Druckknopfmelder

Über Druckknopfmelder kann in Gebäuden mit einer Brandmeldeanlage in der Regel manuell ein Feueralarm ausgelöst werden. Druckknopfmelder gibt es jedoch in unterschiedlichen Varianten, welche sich zum Teil drastisch in ihrer Funktion unterscheiden. Zumeist sind die unterschiedlichen Varianten von Druckknopfmeldern über die Gehäusefarbe erkennbar.

Bei Druckknopfmeldern in einem blauen Gehäuse wird lediglich ein interner Hausalarm ausgelöst, welcher weitere Personen im Gebäude vor einem Brand warnt. Eine automatische Alarmierung der Feuerwehr erfolgt hierbei jedoch nicht. Lediglich bei der Betätigung eines Druckknopfmelders in einem roten Gehäuse wird neben dem Hausalarm ebenfalls eine automatische Alarmierung der Feuerwehr durchgeführt. Andersfarbige Druckknopfmelder steuern unterschiedliche Komponenten des technischen Brandschutzes, beispielsweise einen Rauch- und Wärmeabzug. Sie dienen jedoch nicht zur Alarmierung der Feuerwehr.

Feuerwehrbedienfeld und -anzeigetableu

Zentraler Anlaufpunkt bei Einsätzen durch Brandmeldeanlagen ist das Feuerwehrbedienfeld (kurz: FBF) und das Feuerwehr-Anzeigetableu (kurz: FAT). Die Bedienung dieser beiden Komponenten ist unabhängig vom Hersteller der Brandmeldeanlage stets gleich. Die Bedienung der zentrale Steuerung einer Brandmeldeanlage, die sog. Brandmeldezentrale, unterscheidet sich jedoch zwischen den Herstellern massiv. Aus diesem Grund wird durch die Feuerwehr lediglich das FBF und das FAT im Einsatzfall genutzt.

An dieser Stelle erhält der Einsatzleiter Informationen welcher Sensor ausgelöst hat und wo sich dieser im Gebäude befindet. Dazu verfügt jeder Sensor über eine eindeutige Nummer. Mittels dieser Nummer kann der Sensor auf einer Laufkarte gefunden werden. Diese Laufkarte stellt den Grundriss des Gebäudes dar und zeigt dem Einsatzleiter den direkten Weg zu dem Sensor. Zusätzlich können grundlegende Funktionen der Brandmeldeanlage mittels des Feuerwehrbedienfeldes gesteuert werden. Hierzu zählt beispielsweise das ausschalten des akustischen Alarms, um die zusätzliche Stressbelastung im Einsatz zu verringern.

Feuerwehrschlüsseldepot und Freischaltelement

Wenn die Feuerwehr über eine Brandmeldeanlage alarmiert wird, müssen die Einsatzkräfte in der Lage sein das Gebäude zu betreten. Dies muss selbstverständlich auch nachts möglich sein, wenn keine Mitarbeiter des Unternehmens oder der öffentlichen Einrichtung zugegen sind. Hierfür erhält die Feuerwehr im Einsatzfall einen Generalschlüssel für das Gebäude. Aus versicherungstechnischen und logistischen Gründen werden die Generalschlüssel für Gebäude mit einer Brandmeldeanlage jedoch nicht bei der Feuerwehr aufbewahrt. Schließlich soll die Feuerwehr nur im Einsatzfall Zutritt zum Gebäude haben. Damit die Feuerwehrangehörigen im Einsatzfall jedoch zeitnah Zugriff auf den Generalschlüssel haben, werden diese am jeweiligen Gebäude in so genannten Feuerwehrschlüsseldepots (kurz: FSD) aufbewahrt. Jedes Objekt, welches von einer Brandmeldeanlage überwacht wird, verfügt über mindestens ein FSD. In diesem werden die jeweils relevanten Generalschlüssel aufbewahrt. Die massiven Feuerwehrschlüsseldepots sind einbruchs- und sabotagesicher ausgeführt, jeder Versuch ein FSD zu Öffnen, ohne dass eine Feuermeldung vorliegt, wird an Sicherheitsfirmen oder die Polizei gemeldet. Auch die Feuerwehr kann ein FSD nur öffnen, wenn zuvor die Brandmeldeanlage ausgelöst hat.

Falls durch einen technischen Defekt o. ä. die Brandmeldeanlage im Brandfall nicht automatisch auslöst, jedoch Passanten in der Leitstelle einen Notruf absetzen, könnte die Feuerwehr den Generalschlüssel nicht aus dem Feuerwehrschlüsseldepot entnehmen. Um eine solche Situation zu vermeiden, verfügt jede Brandmeldeanlage weiterhin über ein Freischaltelement (kurz: FSE). Das Freischaltelement ist ein speziell geschützter Schalter, welcher nur von der Feuerwehr bedient werden kann. Mit ihm kann auch von außerhalb des Gebäudes die BMA manuell ausgelöst werden, woraufhin sich das Schlüsseldepot öffnen lässt. Gleichzeitig wird die BMA-Auslösung auch an die Feuerwehrleitstelle weitergeleitet.