Rauchmelder

Jedes Jahr werden die Feuerwehren in Deutschland zu rund 200.000 Bränden alarmiert. Dabei versterben jährlich rund 400 Menschen an den Folgen eines Brandes in Deutschland. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig frühzeitig einen Brand zu entdecken. Durch eine frühzeitige Entdeckung können nicht nur Menschen gerettet werden, auch die Sachschäden können minimiert werden. In öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden werden hierfür bereits seit langer Zeit Brandmeldeanlagen eingesetzt. Diese sind in der Lage Brände in der Entstehungsphase zu entdecken und eigenständig die Feuerwehr zu alarmieren.

Die meisten Brände werden in Deutschland nicht durch Fahrlässigkeit verursacht, wie dies häufig angenommen wird. Stattdessen gehen die meisten Brände auf technische Defekte zurück. Jeder kann also von einem Brand betroffen werden.

Doch können Sie einen Brand bei sich zu Hause rechtzeitig entdecken? Die meisten Brandtoten gibt es statistisch gesehen bei Bränden in der Nacht, wenn die Bewohner des Hauses schlafen. Noch lange bevor das Feuer in die Schlafräume vordringt, bahnt sich der tödliche Rauch seinen Weg. Diesen können wir im Schlaf jedoch nicht wahrnehmen. Die meisten Brandopfer versterben nicht durch das Feuer, sondern durch die giftigen Gase im Brandrauch.

Um Brände im privaten Haushalt frühzeitig zu entdecken, sind Rauchmelder eine effektive, einfache und kostengünstige Möglichkeit. Rauchmelder lassen sich vielerorts, z. B. im Baumarkt oder in Online-Shops, kostengünstig erwerben. Diese Investition kann im Fall der Fälle größere Schäden verhindern und Ihr Leben retten.

In Niedersachsen herrscht seit dem 31.12.2015 eine Rauchmelderpflicht. Seit diesem Zeitpunkt müssen Rauchmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern geeignete Rauchmelder montiert sein. Auch müssen Flure, welche als Fluchtwege dienen, über entsprechende Rauchmelder verfügen. Diese Pflicht gilt für alle privat genutzten Wohngebäude (Mietshaus, Eigentumswohnung, Eigenhaus, ...), nicht jedoch für Geschäftsräume. Für die Anschaffung und Montage ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Die Wartung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft fällt in den Aufgabenbereich des Nutzers, welcher die entsprechenden Räume bewohnt (bspw. der Mieter).
Die Einhaltung dieser Rauchmelderpflicht wird nicht kontrolliert. Im Schadenfall können die Versicherungsunternehmen jedoch Regressansprüche anmelden. Dies gilt insbesondere für Policen zur Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Sollten durch ein Brandereignis zusätzlich Personen zu Schaden kommen, sind auch strafrechtliche Verfahren möglich.

Bei dem Kauf von optischen Rauchmeldern sollten Sie unbedingt auf folgende Qualitätsmerkmale achten: Moderne und leistungsfähige Rauchmelder verfügen über das unabhängige Qualitätszeichen Q. Sämtliche Rauchmelder mit diesem Qualitätszeichen sind hochwertig verarbeitet. Weiterhin sind solche Rauchmelder besonders robust gegenüber den Ursachen (Zigarettenrauch, ...) von Falschalarmen. Außerdem haben diese Geräte spezielle Batterien verbaut, welche eine Lebensdauer von bis zu zehn Jahren haben. Nachdem die Batterie leer ist, muss das gesamte Gerät gewechselt werden.
Rauchmelder ohne fest verbaute Batterie verfügen in der Regel nicht über das Qualitätszeichen Q. In diesem Fall sollten Sie auf das Vorhandensein des VdS Prüfsiegels achten. Dieses Prüfsiegel zeigt an, dass der Rauchmelder nach DIN EN 14604 geprüft wurde.

Unabhängig ob das Q- oder VdS-Prüfsiegel auf dem Rauchmelder angebracht ist, sollte der Rauchmelder mindestens eine Warnfunktion bei nachlassender Batterieleistung haben. Ebenfalls sollte ein Testschalter zur Funktionsüberprüfung vorhanden sein. Der Rauch sollte außerdem von allen Seiten gut in den Rauchmelder eindringen können.

Im Rauchmelder befindet sich eine Messkammer, in welche von außerhalb kein Licht eindringen kann. Lediglich die Umgebungsluft kann in diese Prüfkammer gelangen, damit auch im Notfall der Brandrauch. Einzige Lichtquelle in der Messkammer ist eine Leuchtdiode. Diese strahlt das Licht jedoch derart aus, dass es nicht auf den Lichtsensor in der Messkammer trifft. Befindet sich Brandrauch in der Messkammer, so wird der Lichtstrahl von den Partikeln im Rauch gebrochen. Dabei trifft das Licht auch auf den Lichtsensor, welcher den Alarm auslöst.

Bei der Montage von Rauchmelder sollten Sie beachten, dass diese lediglich an Zimmerdecken montiert werden dürfen, da der Rauch nach oben steigt. Ein Rauchmelder an der Wand löst im Brandfall eventuell nicht aus. An der Zimmerdecke sollten die Rauchmelder außerdem etwa in der Raummitte befestigt werden. Zu den Wänden sollten mindestens 50 cm Abstand eingehalten werden. Außerdem dürfen Rauchmelder nicht an Orten mit starker Zugluft angebracht werden. Zugluft tritt in der Nähe von Luftschächten und in Dachspitzen auf. Weiterhin sollten Sie keine Rauchmelder in Räumen verwenden, in denen Dampf, Staub oder Rauch entstehen kann. Hierzu zählen besonders Badezimmer und Küchen.

Weitere Informationen können Sie der Info-Broschüre sowie der Internetseite der Initiative Forum Brandrauchprävention e. V. entnehmen.